Der Bankenombudsman
- Die Institution Schweizerischer Bankenombudsman hat ihre Tätigkeit im April 1993 aufgenommen. Sie behandelt heute rund 2000 Anfragen pro Jahr.
- Der Bankenombudsman führt auch die zentrale Anlaufstelle für Personen, die nach nachrichtenlosen Vermögenswerten (schlafenden Konten) suchen (Kontosuche).
- Bankenombudsman ist seit Juli 2013 Marco Franchetti, lic. iur. und Notar. Er wird in seiner Arbeit von einem Team von mehrsprachigen Juristen, Ökonomen und Bankfachleuten unterstützt.
Unabhängiger Vermittler
- Der Bankenomudsman befasst sich mit konkreten Beschwerden von Kunden gegen eine Bank mit Sitz in der Schweiz.
- Der Bankenombudsman ist neutral und er behandelt Anfragen vertraulich.
- Das Schlichtungsverfahren beim Bankenombudsman ist für die Kunden kostenlos.
Die Stiftung
- Trägerschaft für den Schweizerischen Ombudsman ist die Stiftung Schweizerischer Bankenombudsman.
- Der Stiftungsrat setzt sich aus unabhängigen Persönlichkeiten zusammen.
Was tun?
- Bitte richten Sie Ihre Reklamation zunächst an Ihre Bank und verlangen Sie von ihr eine schriftliche Antwort.
- Ist diese unbefriedigend, wenden Sie sich mündlich oder schriftlich an den Bankenombudsman.
- Wenn bereits eine Behörde tätig ist (z.B. Gericht, Verwaltung, Betreibungsamt), kann der Bankenombudsman in der Regel nicht mehr eingreifen.
- Entnehmen Sie auf der Seite Anfragen das genaue Vorgehen für eine Eingabe.
Brigitta M. Gadient neue Präsidentin der Stiftung Schweizerischer Bankenombudsman
19. November 2020Die Schweizerische Bankiervereinigung hat Frau lic. iur. Brigitta M. Gadient, LL.M., per 1. Januar 2021 zur neuen Präsidentin der Stiftung Schweizerischer Bankenombudsman gewählt. Sie folgt auf Annemarie Huber-Hotz, die am
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Marktpreis bei einer zwangsweisen Schliessung von Devisenpositionen
Der Kunde hatte bei der Bank eine grosse Anzahl von Devisenpositionen in Währungspaaren, welche am 2. Januar 2019 von einem sogenannten «Flash-Crash» betroffen waren, d. h. einem kurzzeitigen Mangel an Liquidität
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Bankenombudsman: Bereit für FIDLEG
2. Juli 2020Das Eidgenössische Finanzdepartement als zuständige Behörde hat den Bankenombudsman als Ombudsstelle gemäss FIDLEG anerkannt Keine automatische Haftung der Bank bei Anlageverlusten Bestätigung der Gerichtsentscheide zu negativen Wiederanlagesätzen bei Vorfälligkeitsentschädigungen für
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